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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aufnahme-
vertrag genannt Hotelaufnahmevertrag

  1. Geltungsbereich

  2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  4. Rücktritt des Kunden
    (Abbestellung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme von Leistungen)

  5. Rücktritt von der Pension „Zur Lohgerberei“

  6. Zimmerbestellung, - Übergabe und Rückgabe

  7. Haftung von der Pension „Zur Lohgerberei“

  8. Schlussbestimmungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Aufnahmevertrag, Geltungsbereich dieser AGB

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Pensionsaufnahmevertrag). Der Begriff „Pensionsaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag, Pensionszimmervertrag sowie Vertrag über die Vermietung von Ferienwohnungen zwischen dem Kunden und der Pension „Zur Lohgerberei“ (nachfolgend Pension genannt).

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bzw. Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von der Pension in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten, bzw. geltenden Preise an die Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Pension beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Pension verauslagt werden. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten- den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. Die Pension kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension angemessen erhöht.

Rechnungen der Pension sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.

Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Pension berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Die Pension ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von der Pension aufrechnen oder verrechnen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung/Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Bei bestätigter Buchung ist ein Rücktritt des Kunden von dem mit ihm und der Pension geschlossenen Vertrag nur nach folgender Kostenstaffelung möglich:

  • bis 16 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich

  • zwischen dem 15. und 7. Tag vor Anreise sind
    30 % der Vertragssumme fällig

  • ab dem 6. Tag vor bis zum Tag der Anreise sind
    60 % der Vertragssumme fällig.

Der Rücktritt/Stornierung muss vom Kunden schriftlich in Textform per Post oder E-Mail innerhalb der vorgenannten Fristen erklärt worden sein und von Mitarbeitern der Pension schriftlich bestätigt, bzw. anerkannt werden.

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unbeschadet vorstehender Regelungen bestehen.

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Pension einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Pension den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung nach oben genannter Staffelung. Die Pension hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt vom Vertrag durch die Pension

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von der Pension mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von der Pension mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von der Pension zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

Der berechtigte Rücktritt von der Pension begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden in der Zeit zwischen 15:00 Uhr und 18.00 Uhr zum Check in zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein späteres Check in als 18.00 Uhr.

In Einzelfällen ist ein späteres Check in bis 20.00 Uhr, nach vorheriger Absprache, möglich. Ein Check in in der Zeit zwischen 18.00 und 20.00 Uhr bedarf ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung von der Pension (Textform z.B. als E Mail.). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung als 15.00 Uhr.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer an die Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung der Pension

Die Pension haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Pension, beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension, beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 1.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der Pension.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gelände der Pension, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Pension abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

Weckaufträge werden von der Pension nicht ausgeführt.

Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Die Pension haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8. Schlussbestimmungen

8.1

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist Bad Langensalza. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bad Langensalza.

8.3

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist die Pension darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ("OS-Plattform") eingerichtet hat: http://ec.europa.eu consumers odr

Die Pension nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Bad Langensalza, im Frühjahr 2022

Gez. die Geschäftsführung

 

Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF herunter laden.

Stand: 12.05.2022

 

2024

Pension "Zur Lohgerberei"

 

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